Ja, ein kurzfristiger Minijob ist steuerpflichtig. Deine Arbeitsstelle zieht die Lohnsteuer von deinem Verdienst ab und führt sie ans Finanzamt ab. Die Arbeitsstelle kann zwischen einer pauschalen Lohnsteuer von 25% deines Verdienstes oder einer individuellen Besteuerung wählen. Bei Zenjob wirst du individuell besteuert. Deine Steuerabgaben richten sich nach deinem monatlichen Verdienst und deiner Lohnsteuerklasse.
Übrigens: Auch 520-Euro-Minijobs sind steuerpflichtig. (Beachte, dass Zenjob diese NICHT anbietet.) Auch hier wählt die Arbeitsstelle zwischen einer Pauschsteuer oder individuellen Besteuerung. Die individuelle Besteuerung hat Sinn, wenn du den 520-Euro-Job in Steuerklasse 1-4 abrechnen kannst, da hier keine Steuern anfallen. Ansonsten ist die Pauschsteuer sinnvoller, da hier nur 2% des Verdienstes an die Minijob Zentrale abgeführt werden. Die Pauschsteuer kannst du nicht nutzen, wenn du mehr als einen Minijob hast.